"Blau-Weiß" Gemeinschafts-Förderung


Vereinslokal  "Zum Löwen"
Inh. Elfriede Hartmann
Ritterstraße 21
37434 Bilshausen
Tel: 05528 - 734


Egbert Hundeshagen

Anwalt für Familienrecht
Haldessenweg 29
37434 Bilshausen


Wilfried Bürmann

EDV-Systeme Schulung
Fabrikstraße 12
37434 Bilshausen


Insel GbR - Vereinsberatung
Sammy Hollenbach
Bundesstraße 66
37191 Katlenburg-Lindau




Informationen für Sponsoren 


Was bedeutet Gemeinschaftsförderung & Ziele der Förderung

Der SV Blau-Weiß Bilshausen e.V. möchte sich als ein Verein für „Alle“ darstellen und sich auf allen Ebenen sportlich und gesellschaftspolitisch weiter entwickeln. Die Gemeinschaftsförderung ist für Sponsoren gedacht, die sich mit dem Verein identifizieren, bzw. die Arbeit und das Angebot des Gesamtvereins unterstützen und honorieren wollen. Wir möchten damit zum Ausdruck bringen, dass in einer Gemeinschaft mit einer gegenseitigen Hilfe größere Leistungen vollbracht werden können als bei Konzentration auf Einzelnes. Sponsoren, die diesen Ansatz für förderbar halten, wollen wir für uns gewinnen. Denn vor allem der Imagegewinn durch eine Förderung der Gemeinschaft wird gerade in der heutigen Zeit eher vernachlässigt, ist aber ungemein werbewirksam, weil dies nur wenige betreiben.

 

Was wird gefördert ?

Die Fördergelder werden für den Gesamtverein eingesetzt, über die Mittelverwendung entscheidet allein der Vorstand. Prioritäten haben Kosten, die jedem Vereinsmitglied zu Gute kommen wie Mitgliederverwaltung, Vereinskleidung, subventionierte Eintrittskarten (Dauerkarten), Aktionen für Ehrenämter, Sporthaus und Sportanlage, Fuhrpark, Trainingsgeräte und Spielkleidung. Die Förderpartner werden über die Mittelverwendung informiert.

 

Werbemöglichkeiten der Sponsoren in der Gemeinschaftsförderung

Die Gemeinschaftsförderung erhält ein eigenes Logo. Dieses Logo wird auf alle Vereinsanzüge (Training und Präsentation) geflockt, ohne Angabe der einzelnen Partner. Dadurch besteht die Möglichkeit, neue Partner zu jeder Zeit aufzunehmen, bzw. nach Ablauf der Vereinbarung diese zu löschen, ohne die Werbung ändern zu müssen.

Die Förderpartner werden nach Wunsch auf allen Informationsblättern des Vereins, im Internetauftritt des SV Bilshausen, bei Vereinsveranstaltungen und Turnieren kostenlos unter diesem Logo aufgeführt. Weiterhin soll auf die Förderpartner bei Vereinspräsentationen in der Presse hingewiesen werden.

Die Förderpartner erhalten das offizielle Logo „Gemeinschaftsförderung – Förderpartner SV Bilshausen e.V.“ zur Werbung für eigene Aktivitäten während der Vereinbarungszeit. Innerhalb eines Spieljahres hat der Förderpartner nach Absprache mit dem Vorstand das Recht auf eine Präsentation einer Mannschaft bei einer eigenen Werbeaktion.

Zusatzwerbungen:

Die Förderpartner können ein eigenes Werbelogo (Bannerwerbung) kostenlos platzieren. Vorzugsweise sollte dieses Logo auf Folie gedruckt sein, die je nach Veranstaltung außen auf dem Sportplatz oder auch in der Sporthalle bei Hallenturnieren angebracht werden kann. Die Größe wird der Höhe der Fördersumme angepasst.

Alle Förderpartner haben die Möglichkeit, sonstige durch den Verein angebotene Werbepräsentationen während der Vereinbarungszeit zum halben Preis zu nutzen.

 

Einbindung der Förderpartner

Ziel des Vereins ist die bevorzugte Behandlung der Förderpartner bei Vereinsaktivitäten nach Absprache. Die Förderpartner erhalten die Möglichkeit, ihr eigenes Angebot während Veranstaltungen vorzustellen, bzw. zu präsentieren. Diese Präsentationen sollen der Veranstaltung angepasst sein, das heißt der sportliche Aspekt der Veranstaltungen muss immer im Vordergrund stehen.

 

Dauer und Höhe der Förderung

Die Dauer der Vereinbarung ist einem Spieljahr angepasst (01.07. – 30.06.). Die Mindesthöhe beträgt monatlich 50,00 Euro (Jahressumme 600,00 Eur). Bevorzugt werden 2 Raten, je 1x pro Hin- und Rückserie (zum 30.09. und 30.03.). Die Höhe der Vereinbarung wird von beiden Seiten vertraulich behandelt.

 

Arten der Förderungsgegenleistung

Wahlweise besteht die Möglichkeit zu Geld-, Sach- oder Dienstleistungen. Je nach Wunsch können Spendenbescheinigungen oder Rechnungen (mit MWSt-Ausweisung durch Dritte, z.B. Kauf der Trainingsanzüge) als Gegenleistung erbracht werden. Vorschläge der Förderpartner zur Verbesserung und Erweiterung von Leistung und Gegenleistung werden gerne entgegen genommen und diskutiert.